Die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft, die 1962 begann, umfasst ein Paket aus Verordnungen, welche die landwirtschaftliche Produktion und die Regelung der Märkte für Agrarprodukte betreffen, um stabile Preise, Auswahl und hohe Produktqualität, Bodennutzung und Beschäftigung im Agrarsektor zu erreichen.

Im Zentrum der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) befinden sich nach der neuen EU-Erweiterung die Bewahrung und Entfaltung der Biodiversität, der traditionellen Landwirtschaftsgebiete und der naturnahen Landwirtschaft, das wirtschaftliche und nachhaltige Wassermanagement und die Bewältigung der aus der Klimaänderung entstehenden Herausforderungen, wobei das Hauptziel die nachhaltige Entwicklung ist.